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DER PFLEGEGRAD IST ZU NIEDRIG – WAS SIE JETZT TUN KÖNNEN

Der Bescheid der Pflegekasse ist da.

Sie öffnen den Brief, lesen die Einstufung – und sind enttäuscht.

Vielleicht hatten Sie mit einem höheren Pflegegrad gerechnet. Vielleicht wurden Einschränkungen Ihres Angehörigen gar nicht berücksichtigt. Oder Sie haben das Gefühl, dass der Gutachter nur einen Bruchteil des tatsächlichen Alltags gesehen hat.

Mit diesem Gefühl sind Sie nicht allein.

Viele Angehörige empfinden die erste Einstufung als nicht nachvollziehbar. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass die Entscheidung falsch ist. Ebenso bedeutet es aber auch nicht, dass Sie den Bescheid einfach akzeptieren müssen.

Lesen Sie den Bescheid in Ruhe

Die erste Reaktion ist oft emotional. Das ist verständlich.

Legen Sie den Bescheid zunächst für einige Stunden oder sogar einen Tag zur Seite.

Lesen Sie ihn anschließend noch einmal in Ruhe durch.

Achten Sie insbesondere darauf,

  • welcher Pflegegrad bewilligt wurde,
  • ab welchem Zeitpunkt die Leistungen gelten,
  • welche Begründung die Pflegekasse nennt und
  • ob ein Gutachten beigefügt wurde oder separat angefordert werden muss.

Gerade das Gutachten ist für die weitere Beurteilung besonders wichtig.

Fordern Sie das Gutachten an

Falls Ihnen das Gutachten nicht bereits vorliegt, sollten Sie es bei der Pflegekasse anfordern.

Dort können Sie nachvollziehen,

  • welche Angaben der Gutachter aufgenommen hat,
  • welche Einschränkungen berücksichtigt wurden,
  • welche Bereiche möglicherweise anders bewertet wurden als erwartet.

Oft erkennen Angehörige erst beim Lesen des Gutachtens, warum eine bestimmte Einstufung vorgenommen wurde.

Vergleichen Sie das Gutachten mit dem Alltag

Jetzt beginnt die eigentliche Arbeit.

Gehen Sie das Gutachten Punkt für Punkt durch.

Fragen Sie sich:

Stimmt diese Beschreibung wirklich?

Kann Ihr Angehöriger tatsächlich ohne Hilfe duschen?

Ist er wirklich vollständig orientiert?

Nimmt er Medikamente tatsächlich selbstständig ein?

Kommt er wirklich allein aus dem Bett?

Oder übernimmt all das längst die Familie?

Notieren Sie jede Abweichung möglichst konkret.

Je genauer Ihre Beispiele sind, desto besser lässt sich Ihre Sichtweise nachvollziehen.

Ein Widerspruch braucht gute Argumente

Viele Menschen schreiben lediglich:

„Mit der Einstufung sind wir nicht einverstanden.“

Das reicht in der Regel nicht aus.

Beschreiben Sie stattdessen möglichst konkret,

  • welche Unterstützung täglich erforderlich ist,
  • welche Tätigkeiten nicht mehr selbstständig möglich sind,
  • welche Punkte im Gutachten aus Ihrer Sicht unvollständig oder fehlerhaft dargestellt wurden.

Je konkreter Ihre Schilderungen sind, desto besser kann der Widerspruch geprüft werden.

Führen Sie ein Pflegetagebuch

Falls noch keines existiert, lohnt es sich jetzt besonders.

Notieren Sie einige Tage oder Wochen lang,

  • wann Hilfe erforderlich war,
  • wie lange diese Unterstützung gedauert hat,
  • welche Probleme regelmäßig auftreten,
  • welche nächtlichen Hilfen notwendig waren.

Ein solches Tagebuch zeigt häufig sehr deutlich, wie umfangreich die tatsächliche Unterstützung bereits ist.

Holen Sie ärztliche Unterstützung ein

Manchmal können auch aktuelle ärztliche Unterlagen hilfreich sein.

Neue Diagnosen, Krankenhausberichte oder fachärztliche Stellungnahmen können Veränderungen dokumentieren, die bei der ursprünglichen Begutachtung noch nicht berücksichtigt wurden.

Dabei geht es nicht darum, möglichst viele Dokumente zu sammeln.

Entscheidend ist, dass sie den tatsächlichen Unterstützungsbedarf nachvollziehbar beschreiben.

Lassen Sie sich beraten

Niemand erwartet, dass Angehörige das Pflegeversicherungsrecht im Detail kennen.

Nutzen Sie deshalb Beratungsangebote.

Pflegestützpunkte, Pflegeberater der Pflegekassen oder Sozialdienste können Ihnen helfen, den Bescheid einzuordnen und einen Widerspruch sinnvoll vorzubereiten.

Gerade wenn Unsicherheiten bestehen, kann eine unabhängige Beratung sehr hilfreich sein.

Aus der Apotheke vor Ort

Auch das Medikamentenmanagement kann ein Hinweis darauf sein, wie viel Unterstützung im Alltag tatsächlich notwendig ist.

Müssen Arzneimittel regelmäßig vorbereitet werden?

Werden Einnahmezeiten überwacht?

Sind Änderungen nach Krankenhausaufenthalten oder Arztbesuchen häufig?

Wer organisiert Rezepte und kontrolliert den Vorrat?

Viele Angehörige erledigen diese Aufgaben ganz selbstverständlich und erwähnen sie deshalb bei der Begutachtung kaum.

Dabei gehören sie oft zum täglichen Unterstützungsbedarf.

Wenn eine umfangreiche Dauermedikation besteht, kann eine patientenindividuelle Verblisterung helfen, die Arzneimittelversorgung übersichtlicher zu gestalten. Sie ersetzt keine Pflege, kann aber einen wichtigen Beitrag zu einer sicheren und strukturierten Medikamenteneinnahme leisten.

Wann ist eine Höherstufung sinnvoll?

Ein Pflegegrad ist keine endgültige Entscheidung für das gesamte Leben.

Verändert sich der Gesundheitszustand Ihres Angehörigen deutlich, kann jederzeit ein Antrag auf Höherstufung gestellt werden.

Das gilt beispielsweise,

  • wenn die Selbstständigkeit weiter abnimmt,
  • nach einem Schlaganfall,
  • bei fortschreitender Demenz,
  • nach schweren Erkrankungen,
  • wenn deutlich mehr Unterstützung erforderlich wird.

Auch dann gilt wieder: Entscheidend ist nicht die Diagnose, sondern der tatsächliche Hilfebedarf.

Unser Fazit

Ein niedriger Pflegegrad bedeutet nicht zwangsläufig, dass Ihre Situation falsch eingeschätzt wurde.

Er bedeutet aber auch nicht, dass Sie eine Entscheidung akzeptieren müssen, die den tatsächlichen Alltag nicht widerspiegelt.

Nehmen Sie sich Zeit, lesen Sie das Gutachten sorgfältig, dokumentieren Sie den Unterstützungsbedarf und begründen Sie einen möglichen Widerspruch mit konkreten Beispielen.

Das Ziel eines Widerspruchs ist nicht, einen möglichst hohen Pflegegrad zu erreichen.

Das Ziel ist, dass die Unterstützung bewilligt wird, die Ihr Angehöriger tatsächlich benötigt.

Denn nur dann stehen auch die Leistungen zur Verfügung, die den Pflegealltag spürbar erleichtern können.