DER MEDIZINISCHE DIENST KOMMT – SO BEREITEN SIE SICH AUF DIE PFLEGEBEGUTACHTUNG VOR
Der Antrag auf einen Pflegegrad ist gestellt. Einige Zeit später erhalten Sie die Nachricht, dass eine Begutachtung stattfinden soll.
Spätestens jetzt werden viele Angehörige nervös.
Was wird gefragt? Muss die Wohnung besonders vorbereitet werden? Soll der Pflegebedürftige etwas vorführen? Welche Unterlagen werden benötigt? Und was passiert, wenn ausgerechnet an diesem Tag alles erstaunlich gut funktioniert?
Die wichtigste Regel lautet:
Versuchen Sie nicht, einen besonders guten Eindruck zu machen. Zeigen Sie den Alltag so, wie er tatsächlich ist.
Denn genau darum geht es bei der Begutachtung.
Es geht nicht darum, wie krank jemand ist
Ein häufiges Missverständnis besteht darin, dass der Pflegegrad unmittelbar von einer Diagnose abhängt.
Doch eine Diagnose allein entscheidet nicht über den Pflegegrad.
Zwei Menschen können beispielsweise beide an Parkinson, Arthrose, Herzinsuffizienz oder Demenz erkrankt sein und trotzdem einen völlig unterschiedlichen Unterstützungsbedarf haben.
Entscheidend ist vielmehr die Frage:
Wie selbstständig kann dieser Mensch seinen Alltag noch bewältigen?
Der Gutachter betrachtet deshalb verschiedene Lebensbereiche. Dazu gehören unter anderem Mobilität, geistige und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, der Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen sowie die Gestaltung des Alltagslebens.
Das klingt zunächst kompliziert.
Im Alltag geht es jedoch um sehr konkrete Dinge.
Kann Ihr Angehöriger alleine aufstehen?
Kann er sich waschen und anziehen?
Findet er die Toilette selbstständig?
Kann er Mahlzeiten vorbereiten und zu sich nehmen?
Erkennt er Gefahren?
Weiß er, welcher Tag ist?
Kann er seine Medikamente selbstständig und zuverlässig einnehmen?
Genau solche Fragen ergeben am Ende ein Gesamtbild.
Der vielleicht häufigste Fehler: „Das kann ich noch!“
Viele ältere Menschen haben ihr Leben lang gelernt, selbstständig zu sein.
Dann sitzt plötzlich ein fremder Mensch im Wohnzimmer und fragt:
„Können Sie sich alleine anziehen?“
Die spontane Antwort lautet:
„Natürlich kann ich das.“
Der Angehörige daneben weiß allerdings, dass morgens regelmäßig geholfen werden muss. Vielleicht können Knöpfe nicht mehr geschlossen werden. Vielleicht müssen Kompressionsstrümpfe angezogen werden. Vielleicht wird Kleidung verwechselt oder es dauert eine Stunde, bis das Anziehen gelingt.
Genau deshalb sollten Angehörige bei der Begutachtung möglichst anwesend sein.
Es geht nicht darum, dem Pflegebedürftigen zu widersprechen oder ihn bloßzustellen. Es geht darum, das tatsächliche Ausmaß der notwendigen Unterstützung sichtbar zu machen.
Beschreiben Sie nicht den besten Tag
Viele Erkrankungen verlaufen schwankend.
Nach einem Schlaganfall gibt es bessere und schlechtere Tage. Menschen mit Demenz können in einem Gespräch erstaunlich orientiert wirken und wenige Stunden später vollkommen durcheinander sein. Bei Parkinson kann die Beweglichkeit im Tagesverlauf erheblich schwanken.
Deshalb darf die Begutachtung keine Momentaufnahme eines besonders guten Tages bleiben.
Beschreiben Sie den typischen Alltag.
Und sprechen Sie auch über die schlechten Tage.
Wenn Ihr Angehöriger beispielsweise dreimal pro Woche nachts Hilfe benötigt, ist diese Information relevant – auch wenn er in der Nacht vor der Begutachtung zufällig durchgeschlafen hat.
Schreiben Sie vorher auf, wobei Sie helfen
Angehörige unterschätzen häufig, wie viel sie bereits leisten.
Der Kaffee wird morgens hingestellt.
Die Tabletten werden vorbereitet.
Der Arzttermin wird vereinbart.
Die Kleidung wird herausgelegt.
Beim Duschen steht jemand vorsichtshalber daneben.
Der Kühlschrank wird kontrolliert.
Abends wird angerufen, damit die Medikamente nicht vergessen werden.
Jede einzelne Tätigkeit erscheint vielleicht unbedeutend. Zusammengenommen zeigen sie jedoch, wie viel Selbstständigkeit bereits verloren gegangen ist.
Schreiben Sie deshalb einige Tage lang auf, wobei Sie tatsächlich unterstützen.
Nicht erst am Abend aus dem Gedächtnis – sondern möglichst dann, wenn die Hilfe erforderlich ist.
So entsteht ein realistisches Bild.
Medikamente gehören unbedingt zur Begutachtung
Ein Punkt wird von Angehörigen häufig unterschätzt: Auch der Umgang mit Erkrankungen und Therapien gehört zur Beurteilung.
Kann der Betroffene seine Medikamente selbst aus der Packung nehmen?
Versteht er den Medikationsplan?
Erkennt er die unterschiedlichen Tabletten?
Denkt er zuverlässig an die Einnahme?
Kann er Insulin selbstständig anwenden?
Sind Blutdruck- oder Blutzuckermessungen notwendig?
Müssen Angehörige Medikamente vorbereiten oder die Einnahme überwachen?
Wenn Sie jeden Sonntag die Tabletten für die kommende Woche sortieren und täglich kontrollieren, ob sie tatsächlich eingenommen wurden, dann ist das Unterstützung.
Sagen Sie das.
Diese Unterlagen sollten Sie bereithalten
Sie müssen für die Begutachtung keinen perfekten Aktenordner erstellen. Einige Unterlagen können jedoch hilfreich sein.
Dazu gehören beispielsweise:
- aktuelle Arzt- und Krankenhausberichte
- ein aktueller Medikationsplan
- vorhandene Diagnosen und Befunde
- Unterlagen eines Pflegedienstes
- Angaben zu bereits verwendeten Hilfsmitteln
- eigene Aufzeichnungen über den täglichen Unterstützungsbedarf
Falls bereits ein ambulanter Pflegedienst beteiligt ist, können dessen Unterlagen ebenfalls wichtige Hinweise liefern.
Machen Sie die Wohnung nicht „begutachtungsfertig“
Vor einem solchen Termin möchten viele Menschen verständlicherweise aufräumen und alles möglichst ordentlich präsentieren.
Natürlich spricht nichts gegen eine aufgeräumte Wohnung.
Sie sollten jedoch Schwierigkeiten nicht verstecken.
Wenn beispielsweise ein Rollator benötigt wird, sollte er nicht im Keller stehen. Wenn ein Toilettenstuhl benutzt wird, gehört auch das zur tatsächlichen Versorgungssituation. Wenn Medikamente aufwendig vorbereitet werden müssen, darf der Gutachter wissen, wie diese Organisation aussieht.
Sie müssen nichts inszenieren.
Aber Sie sollten auch nichts beschönigen.
Sprechen Sie schwierige Themen offen an
Besonders schwer fällt Angehörigen das bei Demenz und anderen kognitiven Veränderungen.
Vielleicht verlässt der Betroffene nachts die Wohnung.
Vielleicht wird der Herd vergessen.
Vielleicht werden Medikamente mehrfach eingenommen.
Vielleicht wird Hilfe beim Waschen abgelehnt.
Vielleicht gibt es Aggressivität, Ängste oder starke Unruhe.
Solche Situationen sind für Familien belastend und manchmal unangenehm zu erzählen.
Für eine realistische Begutachtung sind sie jedoch wichtig.
Wenn bestimmte Dinge nicht vor dem Pflegebedürftigen besprochen werden sollen, können Sie überlegen, ob Sie entsprechende Informationen vorher schriftlich festhalten oder um eine kurze Gelegenheit für ein vertrauliches Gespräch bitten.
Aus der Apotheke vor Ort
Gerade beim Medikamentenmanagement zeigt sich häufig, dass Angehörige längst Pflegeaufgaben übernommen haben, ohne diese selbst als solche wahrzunehmen.
Tabletten werden gestellt, Rezepte organisiert, Änderungen nach Arzt- oder Krankenhausbesuchen nachvollzogen und Einnahmezeiten überwacht.
Bei einer umfangreichen Dauermedikation kann die patientenindividuelle Verblisterung eine Möglichkeit sein, diese Aufgabe übersichtlicher zu gestalten. Dabei werden geeignete Arzneimittel für den einzelnen Patienten nach Einnahmetag und Einnahmezeitpunkt zusammengestellt.
Auch dann ersetzt die Verblisterung natürlich nicht die notwendige Betreuung. Sie kann aber einen Teil des Medikamentenmanagements strukturieren und Angehörige im Alltag entlasten.
Sprechen Sie Ihre Apotheke darauf an, wenn Sie merken, dass die tägliche Arzneimittelversorgung zunehmend kompliziert wird.
Und wenn der Pflegegrad anschließend zu niedrig erscheint?
Nach der Begutachtung trifft nicht der Gutachter selbst die endgültige Entscheidung über Ihren Pflegegrad. Sie erhalten anschließend einen Bescheid der Pflegekasse.
Lesen Sie diesen Bescheid aufmerksam.
Wenn Sie den Eindruck haben, dass wesentliche Einschränkungen nicht berücksichtigt wurden oder der tatsächliche Unterstützungsbedarf nicht ausreichend abgebildet ist, müssen Sie die Entscheidung nicht einfach hinnehmen.
Gegen einen Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden.
Wichtig ist dann allerdings, nicht nur zu schreiben: „Der Pflegegrad ist zu niedrig.“
Entscheidend ist vielmehr, konkret zu begründen, welche Einschränkungen oder notwendigen Hilfen bei der Beurteilung nicht ausreichend berücksichtigt wurden.
Damit beschäftigen wir uns in einem eigenen Beitrag.
Unser Fazit
Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst ist keine Prüfung, die Ihr Angehöriger bestehen muss.
Und Sie müssen auch nicht beweisen, dass Sie besonders gut pflegen.
Es geht um etwas völlig anderes:
Wie selbstständig kann Ihr Angehöriger tatsächlich noch leben – und wobei benötigt er regelmäßig Unterstützung?
Bereiten Sie sich deshalb auf den Termin vor. Schreiben Sie einige Tage vorher auf, was Sie im Alltag bereits übernehmen. Legen Sie wichtige Unterlagen und den Medikationsplan bereit. Und vor allem: Beschönigen Sie die Situation nicht.
Denn paradoxerweise passiert gerade engagierten Angehörigen häufig etwas anderes.
Sie organisieren Medikamente, fahren zum Arzt, kaufen ein, helfen beim Waschen, kümmern sich um Termine und springen nachts ein.
Und irgendwann sagen sie:
„Eigentlich kommt er noch ganz gut allein zurecht.“
Dabei funktioniert der Alltag vielleicht nur deshalb noch so gut, weil längst jemand hilft.
Genau diese Hilfe muss bei der Begutachtung sichtbar werden.